Unsere AGB

Cocktails Castro Mobile Bar
Stand: 01.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Cocktails Castro Mobile Bar (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Änderungen (z. B. Gästezahl, Dauer, Leistungen) bedürfen der Abstimmung und können zu Preisänderungen führen.

4. Preise / Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar).
Zahlungsmodell (Standard):

  • 50 % Anzahlung bei Buchung (verbindliche Terminreservierung)
  • 50 % Restzahlung spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).

5. Stornierung / Terminverschiebung

Stornierung:

  • bis 21 Tage vor Termin kostenlos
  • 20 bis 7 Tage: 50 %
  • < 7 Tage: 75 %

Bereits entstandene Fremd- oder Materialkosten werden zusätzlich berechnet.
Terminverschiebung: Eine Verschiebung ist bis 14 Tage vor Termin kostenfrei möglich (nach
Verfügbarkeit).

6. Gästezahl / Abrechnung

Die endgültige Gästezahl ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltung verbindlich
mitzuteilen.
Mehrverbrauch wird zusätzlich berechnet.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher:

  • geeignete Fläche (eben, tragfähig)
  • Witterungsschutz bei Outdoor-Events
  • Stromversorgung (230 V, ggf. Starkstrom nach Absprache)
  • ausreichende Beleuchtung bei Abendveranstaltungen
  • freien Zugang und Parkmöglichkeiten
    Fehlende Voraussetzungen können zu Verzögerungen, Leistungsanpassungen oder Mehrkosten führen.

8. Wetterregelung (Outdoor-Events)

Bei Veranstaltungen im Freien trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bei:

  • starkem Regen
  • Sturm
  • extremen Temperaturen

einzuschränken oder einzustellen, sofern eine Gefahr für Personal, Gäste oder Equipment besteht. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.

9. Aufbau / Abbau

Der Aufbau erfolgt rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
Abbau erfolgt unmittelbar nach Veranstaltungsende oder nach Vereinbarung.
Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, können berechnet
werden.

10. Mietgegenstände / Equipment

Alle bereitgestellten Gegenstände bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber haftet für Verlust oder Beschädigung, soweit er dies zu vertreten
hat.
Normale Bruchmengen (bis 2 %) gelten für Gläser als vereinbart.

11. Getränkelieferung

Rücknahme erfolgt nur für ungeöffnete Standardware. Mindestabnahme ist eine
Kiste/ Karton pro Sorte.
Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

12. Personal / Ausfall

Der Auftragnehmer stellt qualifiziertes Personal.
Bei Ausfall einzelner Mitarbeiter (z. B. Krankheit) wird gleichwertiger Ersatz gestellt.
Ein Anspruch auf bestimmte Personen besteht nicht.

13. Haftung

Der Auftragnehmer haftet:

  • uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
    begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden

Die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

14. Fremdleistungen

Für vermittelte Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen.

15. Jugendschutz / Ausschank

Alkohol wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
ausgeschenkt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Ausschank an erkennbar alkoholisierte
Personen zu verweigern.

16. Hygiene / Lebensmittel

Alle Leistungen erfolgen unter Einhaltung der geltenden lebensmittelrechtlichen
Vorschriften.

17. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnung, Pandemien):

  • entfällt die Leistungspflicht
  • bereits entstandene Kosten werden berechnet

Eine einvernehmliche Terminverschiebung wird angestrebt.

18. Foto- und Referenznutzung

Foto- und Videoaufnahmen erfolgen nur nach Zustimmung des Auftraggebers.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Referenzzwecken.

19. Gerichtsstand

Für Unternehmer gilt Nürnberg als Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.